Pickerl (§57a – Begutachtung)

 
Pickerl (§57a – Begutachtung)

Wiederkehrende Begutachtung zur Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Fahrzeuges.

Die Pickerl-Begutachtung nach §57a ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeuges.

 

In Österreich gilt die 3-2-1 Regelung: bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung weitere 2 Jahre und dann jährlich vorgeschrieben.

 

Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt insgesamt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung).

 

ACHTUNG: Neuerungen ab 20. Mai 2018

Bei allen LKW über und auch unter 3,5 t (Fahrzeugklassen N1, N2 und N3) sowie bei allen Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeugen, Omnibussen und Anhängern über 3,5 t muss die wiederkehrende Begutachtung nach §57a spätestens im gelochten Kalendermonat erfolgen. Dafür wird die Vorfrist auf 3 Kalendermonate verlängert.

 

 

 

Unser Angebot:

 

KFZ-Pickerl (§57a – Begutachtung) um € 59,-*

 

€ 59,-* für Benzin und Diesel-Fahrzeuge

€ 39,-* für Zweirad

€ 29,-* für Ein-Achs-Anhänger ungebremst

€ 49,-* für Zwei-Achs-Anhänger gebremst

 

Wir überprüfen:

– Ausrüstung

– Beleuchtungs- und Warneinrichtungen

– Sicherheitseinrichtungen

– Fahrgestell und Karosserie

– Reifen und Räder

– Motor

– Bremsen

 

Schwere Mängel müssen sofort behoben werden. Die Begutachtungsplakette wird erst bei der Nachüberprüfung ausgestellt.

* Plakette, eventuell notwendiges Material und Zeit für zusätzliche Arbeit wird gesondert verrechnet. Alle Preise sind in € angegeben und inkl. 20% MwSt.

 

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